Nutzungsbedingungen

Frohburg-Online ist hauptsächlich ein Linkverzeichnis welches Links zum Themenfeld Gewerbe in Frohburg und Umgebung aufnimmt und verlinkt.
Zu beachten ist das diese Link durch mich geprüft und freigeschaltet werden. Es werden keine Seiten verlinkt die gegen deutsches Recht verstoßen. Ich behalte mir vor Links die nicht den Regeln entsprechen zu sperren/löschen oder nicht Freizuschalten.

Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass ich nicht für die Richtigkeit der in der Datenbank veröffentlichten Daten verantwortlich bin und auf die Änderungen der Inhalte der verlinkten Webseiten keinen Einfluss haben. Aus diesem Grund distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten in diesem Webverzeichnis.

Folgende Anforderungen muss die Seite erfüllen:

Es muss sich möglichst um Gewerbe für Frohburg und Umgebung handeln.

Gewerbe aus Sachsen und Deutschland werden nur aufgenommen, wenn sie eine Bereicherung der Geschäftsmöglichkeiten für die Bürger im Gebiet um Bad Lausick darstellen.

Keine illegalen Inhalte
Keine Gewaltverherrlichenden Inhalte
Keine Rassistische und Volksaufhetzende Inhalte
Keine Dialer oder sich selbstinstallierende Programme
Keine Verstöße gegen deutsches und Internationales Recht
Keine übermäßig vielen Popups (Popupflut)
Keine Baustellen

Es besteht für den Nutzer kein Anspruch auf die Aufnahme einer URL in den Datenbestand oder auf eine exponierte
Ranking-Position im Verzeichnis oder an sonstigen Leistungen dieses Webverzeichnisses.

Weiterhin kann nicht für eine 100%ige Erreichbarkeit des Dienstes Gewerbe für Frohburg und Umgebung garantiert werden - ich bemühe mich jedoch Ausfälle zu vermeiden.

Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne meine Zustimmung unzulässig. Ich verweise dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:

Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Nach Par. 303b StGB Computersabotage:
Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.


Insbesondere verweise ich auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein \"virtuelles Hausrecht\" einräumt, von dem ich gegebenenfalls Gebrauch machen.

Sollte eine Regelung oder Teilregelung ungültig sein, so wird diese durch eine dem ursprünglichen Sinn nahe kommende ersetzt und alle weitere Regelungen sind weiterhin gültig.

Webdesign Busse (Christian Busse)

Frohburg, Juli 2014

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