Frohburger Gewerbe

A: Abbrucharbeiten bis ...

B: Bäcker bis ...

C: Computer bis ...

D: Dachbegrünung bis ...

E: Elektrogeräte bis ...

F: Familienfeier bis ...

G: Gartenpflege bis ...

Gewerbegebiet Lage: südlich vom Ortskern Frohburg direkt an der B 95 Verkehrsanbindung: Leipzig-Chemnitz (Orts...

H: Hausverwaltung bis ...

I: Immobilien bis ...

K: Karosseriebau bis ...

L: Lackiererei bis ...

M: Maler bis ...

N: Naturstein bis...

O: Optiker bis ...

P: Partyservice bis...

R: Raumausstattung bis ...

S: Sanitär bis ...

T: Telekommunikation bis ...

V: Versicherungen bis ...

W: Wärmeservice bis ...

Z: Zimmerei bis ...

Weitere Informationen zu den Gewerben

finden Sie hier auf der Homepage der Stadt.

Frohburger Rat korrigiert Grundsteuer

Um nicht unter dem Sachsen-Durchschnitt zu liegen, erhöht Frohburg die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Das erfolgt nicht nur, um Einbußen bei Landeszuweisungen zu vermeiden, sondern auch mit Blick auf das geplante Zusammengehen mit Kohren-Sahlis.

Gewerbesteuer und Grundsteuer B, jene für bebaute Grundstücke, steigen in Frohburg zum Jahresbeginn leicht. Das beschloss der Stadtrat mit einer Gegenstimme. Die Erhöhung, Teil des zur Entscheidung stehenden Nachtragshaushaltes für 2016, beläuft sich auf 3,7 beziehungsweise 2,54 Prozent zum Bisherigen. Orientierung für Verwaltung und Parlament sind die sogenannten Nivellierungs-Hebesätze in Sachsen. Aktuell liegt die Stadt leicht unter diesem Maß. Das habe Konsequenzen, die sich ganz konkret niederschlügen, sagte Bürgermeister Wolfgang Hiensch (BuW): „Wer unter dem Nivellierungssatz liegt, kriegt weniger Schlüsselzuweisungen.“ Das aber wolle und könne man sich nicht leisten.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert. Der für die Grundsteuer B steigt von 405 auf 420 Prozent, der für die Gewerbesteuer von 395 auf 405 Prozent. Diese neuen Marken liegen knapp über den Nivellierungssätzen, doch werden die, das zeigt die Erfahrung, regelmäßig angepasst - nach oben. Hiensch rechnet mit einem solchen Schritt spätestens 2018. Dann erneut nachzuziehen und neue Bescheide zu verschicken, schaffte nicht nur Unruhe, sondern bedeutete zugleich einen hohen bürokratischen, Geld verzehrenden Aufwand. Die Mehreinnahmen im Stadtsäckel halten sich im Rahmen. Sie liegen bei der Grundsteuer B bei 10 000 Euro 2016, bei der Gewerbesteuer bei geschätzten 28 000 Euro.

Die Steuererhöhung sieht der Bürgermeister nicht zuletzt im Kontext mit der Eingliederung der Stadt Kohren-Sahlis, die 2017 geplant ist. In der dann gemeinsamen Kommune müssten einheitliche Hebesätze gelten: „Im Bereich der Grundsteuer B stellt das sogar eine Erleichterung für den Steuerzahler dar.“ Kohren-Sahlis erhebt aktuell 540 Prozent; bei der Gewerbesteuer sind jetzt schon 405 Prozent fällig, derselbe Wert, der nun auch für die in Frohburg veranlagten Unternehmen gilt.

Dass ihm bei der Erhöhung nicht wohl sei, räumte Siegfried Runkwitz (Linke) ein. Betroffen seien viele Grundstückseigentümer auf dem Land, und viele von ihnen hätten gerade mehrere Tausend Euro in vollbiologische Klärtechnik investieren müssen. Sie erneut zu belasten, sei nicht gut. „Wir machen zwar nur einen kleinen Schritt. Aber die Leute sagen: Ihr macht es wie alle anderen - ihr erhöht.“ Dem zu folgen, war Hiensch nicht bereit. Es gehe nicht nur um die Sicherung der ungekürzten Schlüsselzuweisungen. Jene unzähligen Investitionen, die die Kommune in den vergangenen Jahren bei Straßen, Gehwegen und Straßenbeleuchtung getätigt habe, käme den Eigentümern bebauten Landes zugute. Die Stadt habe ganz bewusst darauf verzichtet, die Grundstückseigentümer etwa durch Straßenausbau-Beiträge an diesen Kosten zu beteiligen.

Von Ekkehard Schulreich
LVZ vom 11.12.2015

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